Ergänzungswahl Ersatzmitglied Stimmenzähler

27. März 2024

Wegen einem Wegzug fehlt bei den Mitgliedern der Stimmenzähler ein Ersatzmitglied. Gemäss
§ 3 der Gemeindeordnung bedarf die Gemeinde Eiken vier ordentlicher Stimmenzählern und zwei Ersatzmitgliedern. Damit das Gremium wieder vollständig besetzt werden kann, setzt der Gemeinderat den ersten Wahlgang auf den Sonntag, 9. Juni 2024 an.

Im ersten Wahlgang sind gemäss § 29a GPR Wahlvorschläge von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen und müssen bis spätestens Donnerstag, 25. April 2024, 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei Eiken eintreffen. Entsprechende Wahlformulare finden Sie auf unserer Gemeindehomepage unter «Aktuelles» und «Abstimmungen und Wahlen» oder können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.

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