48. Gemeindenachrichten vom 04.12.2025
Gemeindenachrichten vom 4. Dezember 2025
Öffnungszeiten Entsorgungsplatz Gehren, Gemeinde Eiken
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Dezember 2025 der Entsorgungsplatz Gehren jeweils nur samstags von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr offen ist. Die Winteröffnungszeiten gelten bis Ende Februar 2026.
Mariä Empfängnis / Büros geschlossen
Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben am Montag, 8. Dezember 2025 (Mariä Empfängnis) den ganzen Tag geschlossen. Für das Bestattungsamt besteht ein Pikettdienst von 10:00 bis 11:00 Uhr. Die Pikettnummer kann unter 062 552 25 02 abgerufen werden. Das Betreibungsamt hat an diesem Tag zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet. Ab Dienstag, 9. Dezember 2025 ist die Gemeindeverwaltung wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten für Sie da.
Weihnachtsfeier Seniorenkaffi
Am 15. Dezember 2025 findet um 11:30 Uhr im Pfarreizentrum Eiken die Weihnachtsfeier des Seniorenkaffis statt. Anmeldungen nimmt Ursula Studer (078 671 13 70) bis zum 5. Dezember 2025 gerne entgegen. Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen und viele weitere gemütliche Stunden mit Ihnen. Das Seniorenkaffi-Team
Abholung der Weihnachtsbäume
Die vorbestellten Weihnachtsbäume können am Samstag, 20. Dezember 2025 ab 09:00 Uhr bis ca. 11:00 Uhr in der Trotte in Eiken abgeholt werden. Um die Weihnachtstage gemeinsam einzuläuten und ein paar vorweihnachtliche Momente zu geniessen, lädt die Ortsbürgerkommission zu einem kleinen Umtrunk und gemütlichem Beisammensein ein. Die Ortsbürgerkommission freut sich auf Ihr Kommen!
Umfrage zur Kommunikation der Gemeinde Eiken
Wie bereits anlässlich der Veranstaltung «Waldgeflüster» vom 11. Oktober 2025 sowie an der Gemeindeversammlung vom 30. November 2025 angekündigt, wird demnächst ein Fragebogen an alle Haushalte zugestellt. Der Gemeinderat und die Arbeitsgruppe Kommunikationsstrategie möchten von der Bevölkerung wissen, wie sie mit der Kommunikation des Gemeinderates zufrieden ist. Ihre Antworten helfen uns, die Informationswege und Angebote gezielt weiterzuentwickeln. Die Befragung ist anonym und dauert nur wenige Minuten. Der Fragebogen kann auch digital ausgefüllt werden (QR-Code auf dem Fragebogen vorhanden). Sie finden Bogen und QR-Code auch auf unserer Website www.eiken.ch. Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Einführung der ersten Etappe der Tempo 30 Zone im Gebiet Neumatt und Stettenen
Die Gemeinde Eiken setzt ein wichtiges Zeichen für mehr Sicherheit und Lebensqualität im Dorf. Die Signalisationen sind nun im Gebiet Neumatt und Stettenen erstellt, ab sofort werden Kontrollen durchgeführt, womit die Tempo 30 Regelung sowie das Parkierungsreglement und die Parkierungsverordnung offiziell in Kraft treten. Der Gemeinderat bittet alle Verkehrsteilnehmenden, die neuen Geschwindigkeitsvorgaben zu respektieren und so gemeinsam zu einer sicheren und lebenswerten Umgebung beizutragen. Wir danken für Ihre Mithilfe.
Veröffentlichung der Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. November 2025 veröffentlicht.
Ortsbürgergemeindeversammlung
- Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. Juni 2025
- Genehmigung Budget 2026
- Zustimmung Kompetenzdelegation an den Gemeinderat Amtsperiode 2026-2029
- Wahl der Finanzkommission für die Amtsperiode 2026-2029
- Festlegung der Anzahl Stimmenzähler und Stimmenzähler-Ersatzmitglieder
- Wahl der Stimmenzähler und der Stimmenzähler-Ersatzmitglieder für die Amtsperiode 2026-2029
Einwohnergemeindeversammlung
- Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. Juni 2025
- Genehmigung Budget 2026 und Festlegung des Steuerfusses
- Genehmigung Kreditabrechnungen Sanierung und Erstellung Blaienweg / Stettenenstrasse, Anteil Strassenbau und Wasserversorgung
- Zustimmung Verpflichtungskredit Erschliessung Stettenen, Wasser- und Abwasserleitungen
- Zustimmung Anpassung Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung
- Zusicherung Einbürgerungen: Matos Vitorino Beatriz und Rodrigo
Es unterstehen alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeinde und der Einwohnergemeinde mit Ausnahme von Traktandum 6 der Einwohnergemeinde (Einbürgerungen) dem fakultativen Referendum. Das Begehren um Durchführung einer Urnenabstimmung kann innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung durch 1/5 der Stimmberechtigten verlangt werden. Die entsprechenden Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Ablauf der Referendumsfrist: 5. Januar 2026.
Gemeinderat Eiken
Gesamterneuerungswahl Kommissionen für die Amtsperiode 2026-2029; Ergebnisse 1. Wahlgang und Anmeldefrist 2. Wahlgang
Beim ersten Wahlgang am 30. November 2025 konnten für den freien Sitz der Finanzkommission (1), sowie diejenigen der Steuerkommission (2) und für das Ersatzmitglied der Steuerkommission (1) keine Personen gewählt werden. Es hat niemand das absolute Mehr erreicht. Somit findet am 18. Januar 2026 ein zweiter Wahlgang statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang (das heisst bis Mittwoch, 10. Dezember 2025, 12:00 Uhr), einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder unter www.eiken.ch heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im zweiten Wahlgang nur wählbar ist, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird (§ 32 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die vorgeschlagenen Personen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 GPR).
Landverpachtung Parzellen 5509, 5242 und 5237
Gemäss Punkt 7.1 des Pachtreglements der Gemeinde Eiken sind zur Verteilung stehende Pachtflächen durch den Gemeinderat auszuschreiben. Die Einwohnergemeinde Eiken verpachtet die Parzellen 5509, 5242 und 5237 per Januar 2026. Wer diese Parzellen pachten möchte und die Kriterien gemäss Punkt 9 des Pachtreglements erfüllt, kann sein Interesse bis am 31. Dezember 2025 beim Gemeinderat anmelden.
Ressortverteilung Amtsperiode 2026-2029
Der Gemeinderat Eiken hat die Ressortverteilung für die kommende Amtsperiode festgelegt. Diese ist demnächst unter https://www.eiken.ch/aktuellesinformationen sowie ab dem 1. Januar 2026 bei den jeweiligen Personen unter https://www.eiken.ch/behoerdenmitglieder zu finden.
AEW Energiebatzen: Jetzt Projekte einreichen und den Aargau stärken
Der AEW Energiebatzen geht in die nächste Runde: Die AEW Energie AG unterstützt engagierte Vereine und Organisationen im Kanton Aargau mit Förderbeiträgen zwischen 1’000 und 5’000 Franken. Ab sofort können Projekte bis am 12. Januar 2026 online eingereicht werden – gesucht sind Ideen, die das gesellschaftliche Miteinander im Aargau bereichern und Menschen verbinden.
Vereine und Organisationen aus Sport, Kultur, Soziales sowie Forschung & Entwicklung sind eingeladen, sich mit ihren Projekten zu bewerben. Teilnahmeberechtigt sind nicht gewinnorientierte Vereine, Institutionen und Organisationen mit Sitz im Aargau. Eingaben sind über die Plattform www.aew-energiebatzen.ch möglich.
Gemeinschaft entscheidet über die Förderung
Nach Abschluss der Einreichungsphase folgt das öffentliche Online-Voting vom 13. bis am 30. Januar 2026. Die Bevölkerung kann täglich für ihre Lieblingsprojekte abstimmen und damit aktiv mitbestimmen, wer finanzielle Unterstützung erhält. Entscheidend ist dabei nicht die Grösse des Vereins – sondern die Kraft der Idee und das Engagement der Gemeinschaft.
Neue Chancen für bewährte und frische Ideen
Wie in den Vorjahren können auch bereits eingereichte, jedoch bislang nicht geförderte Projekte wieder teilnehmen. Gleichzeitig freut sich die AEW über neue, kreative Vorschläge. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen: Die Vielfalt im Aargau ist beeindruckend. Von kulturellen Initiativen über soziale Projekte bis hin zu lokalen Sportvereinen – unterschiedlichste Organisationen konnten bereits profitieren.
Jetzt bis 12. Januar 2026 Projekt einreichen
Inspirierende Beispiele aus vergangenen Jahren sowie alle Informationen zur Teilnahme finden Interessierte auf www.aew-energiebatzen.ch. Die AEW freut sich auf viele neue Projekte, die dazu beitragen, den Aargau noch lebenswerter zu gestalten.
AEW Energie AG
Unternehmenskommunikation
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