Zuständig für:

  • Führen des Steuerregisters und die notwendigen Kontrollen
  • Kontrolle über die zugestellten Steuererklärungsformulare
  • Behandlung der Fristerstreckungsgesuche
  • Prüfung der Steuererklärungen
  • Festsetzen der Steuerbeträge
  • Eröffnen der Veranlagungsverfügungen und Einspracheentscheide
  • Protokollführung der Steuerkommission
  • Veranlassung von Grundstückschätzungen
  • Grundstückgewinnsteuern
  • Steuerberechnung

Kontakt

Abteilung Steuern
Hauptstrasse 73b
5074 Eiken
Tel. 062 552 25 14
steuern@eiken.ch

Öffnungszeiten

Während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.

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