Waldhaus
Das Waldhaus der Ortsbürgergemeinde Eiken liegt am Waldrand ausserhalb der Gemeinde. Es wurde 1980 erstellt und ersetzte die alte Waldhütte aus dem Jahr 1922, welche 1953 vergrössert, aber 1978 wegen grosser Baufälligkeit abgerissen wurde. Das Waldhaus wurde im Jahre 2017 komplett saniert. Erreichbar ist das Waldhaus sowohl mit dem Auto als auch zu Fuss (ca. 1/2 Stunde vom Bahnhof Eiken). Das Waldhaus bietet Platz für gut 50 Personen. Zum Bräteln und Grillieren ist im Waldhaus auf dem Aussenplatz eine Feuerstelle vorhanden. Festbankgarnituren für ungefähr 50 Personen können dazu gemietet, Holz für die Aussenfeuerstelle kann dazugekauft werden.
Gut zu wissen:
- Wenn das Waldhaus vermietet ist, steht der Aussenplatz nur den Mietern zu.
- Das Waldhaus ist rollstuhlgängig.
- Geheizt wird das Waldhaus mittels Pelletofen.
- Die Reservationsgebühren und Preise können dem Anhang des Waldhausreglements entnommen werden.
Zubehör:
Die Küche ist ausgestattet mit einem Kühlschrank (mit Gefrierfach), einem Backofen, einem Geschirrspüler sowie ausreichend Geschirr. Weiter steht ein Thermoskrug à je 1.9 Liter zur Verfügung. Filter und Trichter gehören dabei ebenfalls zur Ausstattung. Bitte beachten Sie, dass bei Bedarf eine eigene Kaffeemaschine und Wasserkocher mitgebracht werden müssen.
Reservationsvorgang:
Sie planen eine Feier oder dergleichen und möchte das Eiker Waldhaus gerne mieten? Bitte nehmen Sie dazu mit unserer Waldhausabwartin Rosi Küng Kontakt auf. Bitte beachten Sie, dass der Belegungsplan durch Frau Küng bewirtschaftet wird.
Reservation:
Waldhausabwartin |
Küng-Obrist Rosi |
Tel. 062 871 52 38 Natel 079 339 17 50 Mail seckenberg@bluewin.ch |
Waldhausabwartin-Stv. |
Zaugg Bettina Bergwerkstrasse 6 5027 Herznach |
Tel. 062 871 47 51 Natel 079 731 22 20 |
Online Reservation: deinlokal.ch
Dokumente
Name | |||
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Zufahrtsplan (PDF, 1.77 MB) | Download | 0 | Zufahrtsplan |
Mietvertrag (PDF, 42.02 kB) | Download | 1 | Mietvertrag |
Waldhausreglement ab 01.03.2024 (PDF, 3.05 MB) | Download | 2 | Waldhausreglement ab 01.03.2024 |
Benützungsreglement Festgarnituren VVE ab 2024 (PDF, 172.75 kB) | Download | 3 | Benützungsreglement Festgarnituren VVE ab 2024 |