22. Gemeindenachrichten vom 02.06.2023

30. Mai 2023

Öffentliche Auflage und Mitwirkung zum kantonalen Nutzungsplan «Südspange ESP Sisslerfeld»
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat im Einvernehmen mit den Gemeinden Eiken und Münchwilen sowie dem Regionalplanungsverband Fricktal Regio den kantonalen Nutzungsplan "Südspange ESP Sisslerfeld" erarbeitet. Der kantonale Nutzungsplan "Südspange ESP Sisslerfeld" umfasst die Bestandteile A "Siedlungsgebiets-/Bauzonenumlagerung (Eiken)" und B "Erschliessung (Eiken, Münchwilen)". Der Teil A des kNP schafft die nutzungsplanerische Grundlage, um die Realisierung der Südspange innerhalb der Bauzonen zu gewährleisten. Hierfür sind Ein- und Umzonungen erforderlich. Der Teil B des kNP sichert die Linienführung und Freihaltung des zukünftigen Strassentrassees der Südspange mittels Bau- und Strassenlinien.

Der kantonale Nutzungsplan "Südspange ESP Sisslerfeld" liegt mit dem erläuternden Planungsbericht vom 1. Juni 2023 bis 30. Juni 2023 in der Bauverwaltung Eiken und Münchwilen sowie im Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Verkehr auf und kann während den Bürozeiten eingesehen werden. Die Mitwirkung und die öffentliche Auflage werden gemäss § 3 und § 10 Baugesetz (BauG) gleichzeitig durchgeführt. Digital sind die Auflagedokumente via kantonales Amtsblatt aufrufbar unter amtsblatt.ag.ch.

Hinweise und Vorschläge zum Entwurf des kantonalen Nutzungsplans können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Verkehr eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG).

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann Einwendung erheben (§ 10 Abs. 5 BauG). Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Einwendungen gegen den kantonalen Nutzungsplan "Südspange ESP Sisslerfeld" sind beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Verkehr einzureichen.

 

Baugesuch, öffentliche Auflage
Folgendes Baugesuch liegt vom 2. Juni bis 3. Juli 2023 auf der Gemeindekanzlei Eiken öffentlich auf:

BG-Nr.:                    2023-21
Bauherr:                   Fritz Gfeller, Feldblumenweg 7, 5074 Eiken
Grundeigentümer:    Fritz Gfeller, Feldblumenweg 7, 5074 Eiken
Projektverfasser:      Fritz Gfeller, Feldblumenweg 7, 5074 Eiken
Bauvorhaben:          Ersatz und Vergrösserung von zwei Dachfenstern
Zone:                        Wohnzone 2b
Ortslage:                  Feldblumenweg
Bauparzelle:             4862

Allfällige Einwendungen gegen dieses Bauvorhaben sind gestützt auf § 60 BauG innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Eiken zu richten.

 

Strassenraum Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern:
Das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang von Verkehrsräumen stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar. Nur durch einen regelmässigen Rückschnitt können klar definierte Verkehrsräume mit entsprechend guten Übersichtsverhältnissen sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.

Es gelten die folgenden gesetzlichen Bedingungen (§ 42 BauV, § 110 BauG):
Die lichte Höhe für auf die Strasse hinausragende Äste hat 4.50 m und über Gehwegen 2.50 m zu betragen. An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss zudem ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3.00 m gewährleistet sein. Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind von überragenden Ästen frei zu schneiden. Wir bitten Sie daher, Ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.

Zum Schutz unserer Vogelwelt beachten Sie bitte zudem, dass das Brutgeschäft der Vögel gemäss Art. 17, Abs. 1, lit. b. Jagdgesetz nicht gestört werden darf und während der Brutzeit einheimischer Vögel (zwischen 1. März und 30. September) kein Radikalschnitt an Hecken erfolgen soll.

 

Neophyten-Bekämpfung
Invasive Neophyten und invasive Neozoen (Tierarten) werden im Sammelbegriff invasive Neobiota zusammengefasst. Sie sind weit verbreitet und stellen uns alle vor eine komplexe Herausforderung. Sie gefährden die biologische Vielfalt und können in unterschiedlichen Lebensräumen verschiedenste Schäden verursachen. Viele Anstrengungen werden bereits durch zahlreiche Akteure unternommen, um invasive Neobiota zu bekämpfen und einzudämmen.

In der Gemeinde Eiken ist der Naturschutzverein und der Werkhof, zusammen mit freiwilligen Helfern, schon mehrere Jahre daran, die invasiven Neophyten ausserhalb des Siedlungsgebietes zu bekämpfen. Für die Bekämpfung der invasiven Neophyten ist eine grösstmögliche Koordination erwünscht. Deshalb sollen auch die Hausgärten auf entsprechende Pflanzen geprüft und diese sachgerecht entsorgt werden. Für die fachgerechte Entsorgung hat der Kanton Aargau «Neophyten-Säcke» lanciert. Es handelt sich dabei um milchig-transparente 60 Liter-Säcke. Diese sowie ein Flyer mit Infos und Bildern von den Pflanzen können ab sofort kostenlos bei der Gemeindeverwaltung oder jeweils am Donnerstag zwischen 16.30 – 17.00 Uhr beim Werkhof an der Gehrenstrasse bezogen werden. Die mit Neophyten gefüllten Spezial-Säcke können durch die Bevölkerung am gleichen Standort deponiert werden, wie der Hauskehricht. Die Kosten werden von den Gemeinden getragen. Weitere Informationen sind auch unter www.ag.ch/neobiota erhältlich.

 

Zählung der leerstehenden Wohnungen per 1. Juni 2023
Das Bundesamt für Statistik beauftragt die Gemeinden und Kantone jährlich mit einer Zählung der leerstehenden Wohnungen per 1. Juni. Die Zählung dient dazu, die Situation auf dem Wohnungs- und Liegenschaftsmarkt aufzuzeigen. Sie ist ein wichtiger Indikator der Konjunkturlage. Die Liegenschaftseigentümer und die Liegenschaftsverwaltungen werden gebeten, ihre Leerwohnungen der Gemeindekanzlei Eiken, Tel. 062 552 25 00 oder per E-Mail info@eiken.ch zu melden. Besten Dank für Ihre Mithilfe.

 

Personelles Verwaltung
Am Donnerstag, 01. Juni 2023 feiert Urs Zeugin sein 35-jähriges Arbeitsjubiläum bei der Gemeinde Eiken als Werkhofmitarbeiter und Brunnenmeister. Seine ruhige und angenehme Art wird von der Dorfbevölkerung sowie allen Angestellten von Eiken sehr geschätzt. Ende Februar 2024 wird Herr Zeugin offiziell pensioniert. Im Namen des Gemeinderates Eiken sowie des gesamten Personals bedanken wir uns bei Urs Zeugin für den vorbildlichen Einsatz zum Wohle der Gemeinde Eiken.

 

Öffnungszeiten Fronleichnam Gemeindeverwaltung
Am Donnerstag, 8. Juni 2023 (Fronleichnam) und Freitag, 9. Juni 2023 (Brückentag) bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung Eiken jeweils den ganzen Tag geschlossen. Für das Bestattungsamt besteht ein Pikettdienst jeweils von 10.00 bis 11.00 Uhr. Die Pikettnummer kann unter 062 552 25 28 abgerufen werden. Sie können sich auch direkt an den Bestattungsdienst Biaggi AG, Unterdorf 21, 5073 Gipf-Oberfrick (Tel. 062 865 70 70), wenden. Ab Montag, 12. Juni 2023, sind wir wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten für Sie da.

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