
31. Gemeindenachrichten vom 07.08.2025
Gemeindenachrichten vom 7. August 2025
Erinnerung - Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026-2029, Wahltermine, An-
meldeverfahren
Am 28. September 2025 finden in der Gemeinde Eiken die Gesamterneuerungswahlen sämtlicher Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026-2029 statt. Zu wählen sind die
• Mitglieder des Gemeinderates, Gemeindeammann und Vizeammann
• Mitglieder der Finanzkommission
• Mitglieder der Steuerkommission
• Ersatzmitglied der Steuerkommission
• Stimmenzähler
• Ersatzmitglieder der Stimmenzähler
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Eiken zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 73b, 5074 Eiken, bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Da an diesem Tag die Verwaltung wegen des Feiertages Mariä Himmelfahrt geschlossen ist, hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres die Frist auf den Montag 18. August 2025, 12.00 Uhr verschoben.
Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei Eiken bezogen oder unter www.eiken.ch heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Die Wahl des Gemeindeammanns und Vizeammanns findet gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl statt. Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann nur gültige Stimmen erhalten, wer gleichzeitig auch als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR). Werden in die Kommissionen bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr, weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebende Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Beim Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann sind im ersten Wahlgang stille Wahlen nicht möglich. Es ist in jedem Fall eine Urnenwahl durchzuführen. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 30. November 2025 statt.
Wahlbüro
Rechtskraft GV-Beschlüsse
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. Juni 2025 in Rechtskraft erwachsen.
Mariä Himmelfahrt / Büros geschlossen
Die Büros der Gemeindeverwaltung und das Betreibungsamt bleiben aufgrund Mariä Himmelfahrt am Freitag 15. August 2025 den ganzen Tag geschlossen. Für das Bestattungsamt besteht ein Pikettdienst jeweils von 10.00 bis 11.00 Uhr. Die Pikettnummer kann unter 062 552 25 00 abgerufen werden. Ab Montag 18. August 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Personelles Verwaltung
Der Gemeinderat heisst Kathrin Leonhard herzlich im Verwaltungsteam willkommen. Sie beginnt per 1. September 2025 als stellvertretende Leiterin der Abteilung Finanzen. Wir wünschen ihr einen tollen Start und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Baugesuch, öffentliche Auflage
Folgendes Baugesuch liegt vom 8. August 2025 bis 8. September 2025 auf der Gemeindekanzlei Eiken öffentlich auf:
BG-Nr. 2025-0027
Bauherrschaft: Karin und Andreas Schrumpf, Gehrenstrasse 21, 5074 Eiken
Grundeigentümerin: Karin Schrumpf, Gehrenstrasse 21, 5074 Eiken
Projektverfasser: Gerhard Braam, Rössligasse 1, 4419 Lupsingen
Bauvorhaben: Anbau Wintergarten
Zone: W2b, Wohnzone 2-geschossig, ES II
Ortslage: Gehrenstrasse 21, 5074 Eiken
Parzelle Nr.: 5582
Allfällige Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind während der Auflagefrist mit einem An-
trag und einer Begründung dem Gemeinderat einzureichen.
Zugehörige Objekte
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