13. Gemeindenachrichten vom 02.04.2026

2. April 2026

Gemeindenachrichten vom 2. April 2026

Kehrichtabfuhr vor den Ostertagen

Die Kehrichtabfuhr vom Freitag, 3. April 2026, wird aufgrund des Karfreitags auf den Donnerstag, 2. April 2026, vorverlegt. Bitte stellen Sie den Kehricht am Abfuhrtag um
07:00 Uhr bereit. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Gemeindeverwaltung über Ostern geschlossen

Die Gemeindeverwaltung ist vom Freitag, 3. April 2026 (Karfreitag) bis und mit Ostermontag,
6. April 2026 (ganzer Tag) geschlossen. Für das Bestattungsamt besteht ein Pikettdienst jeweils von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr. Die Pikettnummer kann unter 062 552 25 02 abgerufen werden. Sie können sich auch direkt an einen Bestatter aus der Bestatterliste auf unserer Webseite wenden (geben Sie beim Suchbegriff «Bestatterliste» ein). Ab Dienstag, 7. April 2026 sind alle Büros und Abteilungen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar und besetzt.

 

Baugesuche, öffentliche Auflage

Folgende Baugesuche liegen vom 7. April 2026 bis 6. Mai 2026 bei der Abteilung Bau und Planung Eiken öffentlich auf:

BG-Nr.                          2026-0007

Bauherrschaft:              Isabella Ledermann, Sägeweg 2, 5074 Eiken

Grundeigentümer/in:     Isabella Ledermann, Sägeweg 2, 5074 Eiken

Projektverfasser/in:       Isabella Ledermann, Sägeweg 2, 5074 Eiken

Bauvorhaben:               Abbruch Stöckli Gebäude Nr. 147

Zone:                             G, Gewerbezone, ES III

Ortslage:                       Sägeweg

Parzelle Nr.:                  5371

Zusatzbewilligung:        Keine

 

BG-Nr.                          2026-0008

Bauherrschaft:              Cinzia Brandizi und Paolo Marchi, Rebenweg 27, 5074 Eiken

Grundeigentümer/in:     Cinzia Brandizi und Paolo Marchi, Rebenweg 27, 5074 Eiken

Projektverfasser/in:       In Garden AG, Vorstadt 375, 5072 Oeschgen

Bauvorhaben:               Sitzplatzerweiterung und Neubau Gartenhaus

Zone:                             W2b, Wohnzone 2-geschossig, ES II

Ortslage:                       Rebenweg 27

Parzelle Nr.:                  4808

Zusatzbewilligung:        Keine

Allfällige Einwendungen gegen die Baugesuche sind während der Auflagefrist mit einem schriftlichen Antrag und einer Begründung dem Gemeinderat Eiken einzureichen.

 

Der Gemeinderat Eiken hat folgende Baubewilligung erteilt:

BG-Nr. 2024-0036, Westfalen Gas Schweiz GmbH, Sisslerstrasse 11, 5074 Eiken, Werkserweiterung, Parzelle Nr. 5749, Sisslerstrasse, Bordstrasse

 

Publikation Verkehrsbeschränkung: Verbindungsstrasse zwischen K129 und Sägeweg > Halten verboten

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Gemeinderat Eiken

Verbindungsstrasse zwischen K129 und Sägeweg > Halten verboten (Parzelle Nr. 5442)

  • "Halten verboten (beidseitig)" (Signal 2.49) zweifach

Hinweis: Ein entsprechender Plan mit allen Schilderstandorten kann auf der Abteilung Bau und Planung Eiken, Hauptstrasse 73b, 5074 Eiken zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 7. April 2026 bis 6. Mai 2026 schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Eiken, Hauptstrasse 73b, 5074 Eiken erhoben werden; diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf eine Einsprache, welche diesen Anforderungen nicht genügt, wird nicht eingetreten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Signalisation gültig.

 

Gsund und zwäg im Alter - Sicher im Internet unterwegs

Nicht alles, was online seriös wirkt, ist vertrauenswürdig. Es gibt betrügerische Webseiten, gefälschte E-Mails oder falsche Online-Shops. Um sich vor Online-Kriminalität zu schützen, empfiehlt die Kantonspolizei Aargau: «Erfüllen Sie Forderungen niemals sofort – egal ob per E-Mail, Telefon oder Internet. Nehmen Sie sich Zeit, prüfen Sie die Glaubwürdigkeit der Anfrage und sprechen Sie im Zweifel mit vertrauten Personen oder direkt mit der betroffenen Institution. Geben Sie keine Passwörter oder Codes weiter und öffnen Sie keine verdächtigen Links oder Anhänge». Die Kantonspolizei Aargau bietet individuelle Beratungen und Vorträge zum Thema «Sicherheit im Alter» an. Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, melden Sie den Vorfall unbedingt der Polizei. Nur so besteht die Chance, Betrüger zu stoppen und andere zu schützen. Weitere zur Verfügung gestellte Informationen durch den Kanton Aargau, Departement Gesundheit und Soziales und hilfreiche Links finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Eiken unter den Neuigkeiten.

 

Leinenpflicht für Hunde

Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.» Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten

Zugehörige Objekte

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