Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet
Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und der weiterhin hohen Brandgefahr erlässt der Gemeinderat Eiken ab sofort ein umfassendes Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet. Das Verbot gilt ab ab 24. Juli 2026, 15.00 Uhr und endet sobald der Gemeinderat eine Aufhebung verfügt.
Das Verbot gilt ab sofort und umfasst das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot können entsprechend geahndet werden. Die Kontrolle der Einhaltung obliegt der Regionalpolizei Oberes Fricktal, welche bei Verstössen die entsprechenden Massnahmen und Sanktionen gemäss den geltenden Bestimmungen anordnet.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für Ihr Verständnis sowie Ihren verantwortungsvollen Beitrag zum Schutz von Mensch, Tier und Natur.
Gemeinderat Eiken
Zugehörige Objekte
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| Feuer- und Feuerwerksverbot (PDF, 151 kB) | Download | 0 | Feuer- und Feuerwerksverbot |
| Präsidialentscheid Feuer- und Feuerwerksverbot Eiken (PDF, 110 kB) | Download | 1 | Präsidialentscheid Feuer- und Feuerwerksverbot Eiken |