Neuantrag für Schul- und Familenergänzende Kinderbetreuung (mit Smart Service Portal)

Um die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung zu fördern, unterstützen die Aargauer Gemeinden Eltern mit Beiträgen an die schul- und familienergänzende Kinderbetreuung.

Voraussetzungen
Grundsätzlich berechtigt sind Erziehungsberechtigte mit steuerrechtlichem Wohnsitz in einer Aargauer Gemeinde, die arbeitstätig sind, sich in Aus- oder Weiterbildung befinden, an einer Eingliederungsmassnahme teilnehmen oder eine IV-Rente beziehen.

Gemeindespezifische Voraussetzungen finden Sie nach dem Klick auf den Button "Beantragen" und der Auswahl der zuständigen Gemeinde.

Ablauf

  1. Mit Klick auf den Button "Beantrangen" starten Sie den Vorgang
  2. Bitte geben Sie die erforderlichen Angaben an und laden Sie alle benötigten Unterlagen hoch. Sie verhindern damit, dass Rückfragen entstehen.
  3. Nach dem Einreichen wird die Gemeinde den Antrag prüfen und Ihnen den Entscheid per Post mitteilen.

Benötigte Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen finden Sie nach dem Klick auf "Beantragen" und der Auswahl der zuständigen Gemeinde.

Fristen und Termine
Bitte beachten Sie allfällige Fristen und Termine nach dem Klick auf "Beantragen" und der Auswahl der zuständigen Gemeinde.

Kosten
Keine Kosten.

Rechtliche Grundlagen
Das Gesetz über die Kinderbetreuung (KiBeG) verpflichtet die Aargauer Gemeinden, den Besuch einer ergänzenden Kinderbetreuung zu unterstützten. Jede Aargauer Gemeinde ist zudem verpflichtet, ein Reglement mit den Bedingungen und Konditionen zu erlassen. Dieses finden Sie auf der Website Ihrer Wohngemeinde.

Aktionen

Zugehörige Objekte