Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026/2029

Informationen

Datum
28. September 2025
Beschreibung

Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026/2029

Am 28. September 2025 finden in der Gemeinde Eiken die Gesamterneuerungswahlen sämtlicher Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 statt.
Zu wählen sind die 

  • Mitglieder des Gemeinderates, Gemeindeammann und Vizeammann 
  • Mitglieder der Finanzkommission 
  • Mitglieder der Steuerkommission 
  • Ersatzmitglied der Steuerkommission 
  • Stimmenzähler 
  • Stimmenzähler-Ersatzmitglieder 

Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Eiken zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 73b, 5074 Eiken, bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Da an diesem Tag die Verwaltung wegen des Feiertages Mariä Himmelfahrt geschlossen ist, hat  das Departement Volkswirtschaft und Inneres die Frist auf den Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr festgelegt. 
Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei Eiken bezogen oder unten bei "Dokumente" heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). 

Die Wahl des Gemeindeammanns und Vizeammanns findet gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl statt. Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann nur gültige Stimmen erhalten, wer gleichzeitig auch als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR). Werden in die Kommissionen bis am Montag 18. August 2025, 12.00 Uhr, weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Beim Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann sind im ersten Wahlgang stille Wahlen nicht möglich. Es ist in jedem Fall eine Urnenwahl durchzuführen. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 30. November 2025 statt. 

Zugehörige Objekte

Name
Gesamterneuerung 1. Wahlgang - Finanzkommission (PDF, 143.03 kB) Download 0 Gesamterneuerung 1. Wahlgang - Finanzkommission
Gesamterneuerung 1. Wahlgang - Gemeindeammann (PDF, 56.76 kB) Download 1 Gesamterneuerung 1. Wahlgang - Gemeindeammann
Gesamterneuerung 1. Wahlgang - Gemeinderat (PDF, 56.76 kB) Download 2 Gesamterneuerung 1. Wahlgang - Gemeinderat
Gesamterneuerung 1. Wahlgang - Steuerkommission Ersatzmitglied (PDF, 143 kB) Download 3 Gesamterneuerung 1. Wahlgang - Steuerkommission Ersatzmitglied
Gesamterneuerung 1. Wahlgang - Steuerkommission (PDF, 143.08 kB) Download 4 Gesamterneuerung 1. Wahlgang - Steuerkommission
Gesamterneuerung 1. Wahlgang - Stimmenzähler Ersatzmitglied (PDF, 530.8 kB) Download 5 Gesamterneuerung 1. Wahlgang - Stimmenzähler Ersatzmitglied
Gesamterneuerung 1. Wahlgang - Stimmenzähler (PDF, 337.24 kB) Download 6 Gesamterneuerung 1. Wahlgang - Stimmenzähler
Gesamterneuerung 1. Wahlgang - Vize-Ammann (PDF, 63.65 kB) Download 7 Gesamterneuerung 1. Wahlgang - Vize-Ammann