
Werkhof
Zuständig für:
- Dorfentwicklung (z.B. Entwicklungsrichtpläne, etc.)
- Raumplanung (Nutzungspläne, Sondernutzungspläne, etc.)
- baupolizeiliche Bewilligungen und Kontrollen
- Wasserversorgung
- Abwasserentsorgung
- Waldfriedhof (Planungen, Stadtgärtnerei)
- Gemeindestrassen
- Winterdienst
- übriger Umweltschutz
- Hochbauprojekte
Schädlingsbekämpferei
Vermehrt ist es vorgekommen, dass die Gemeindeverwaltung oder der Werkhof angefragt wurden, wer für die Bekämpfung von Schädlingen zuständig ist.
Seien es Wespennester, Ameisen oder Marder. Die g. buser dienstleistungen steht Ihnen für Beratung oder Bekämpfung gerne zur Verfügung.
Bei Fragen rund um Schädlinge dürfen Sie sich gerne an folgenden Kontakt wenden:
g. buser dienstleistungen | 078 824 10 02 |
Römerweg 11 | 062 871 56 76 |
5028 Ueken | info@gbuser.ch |
weitere nützliche Links:
Personen
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