33. Gemeindenachrichten vom 15.08.2024

15. August 2024

Gemeindenachrichten vom 15. August 2024

Genesung Gemeinderat Didi Schärer – Ressortwechsel

Gemeinderat Didi Schärer ist nach seiner Genesung per August 2024 in das Gremium zurückgekehrt. Der Gemeinderat freut sich, dass wieder auf seinen Einsatz und seine Gestaltungskraft gezählt werden kann. Er übernimmt per sofort von Frau Vizeammann, Sandra Adamek, das Ressort Feuerwehr. Damit verbunden ist auch der Einsitz in der Feuerwehrkommission. Sein bisheriges Ressort Schule-Erziehung-Bildung wechselt zu Frau Adamek.

 

Mariä Himmelfahrt / Büros geschlossen

Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben aufgrund des gesetzlichen Feiertages Mariä Himmelfahrt und der Verwaltungsbrücke am Donnerstag, 15. August 2024, und Freitag, 16. August 2024, den ganzen Tag geschlossen. Das Betreibungsamt hat an beiden Tagen zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet. Für das Bestattungsamt besteht ein Pikettdienst jeweils von 10.00 bis 11.00 Uhr. Die Pikettnummer kann unter 062 552 25 00 abgerufen werden. Ab Montag, 19. August 2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

 

Verwaltung geschlossen, Freitag, 23. August 2024

Aufgrund der Personalreise ist die Verwaltung am Freitag, 23. August 2024 geschlossen. Ab Montag, 26. August 2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Das Betreibungsamt hat am 23. August 2024 normal geöffnet.

 

Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung und des Kulturlandplanes

Die Gemeindeversammlung hat am 28. Juni 2024 die Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung sowie die Teiländerung des Kulturlandplanes "Deponie – und Materialabbauzone Chremet" beschlossen. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis.

Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist

a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und

b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Gemeinde Eiken

 

Sperrung Bahnübergang Neumattstrasse

In der Nacht von Sonntag, 18.08.2024 ab 21.30 Uhr, auf Montag, 19.08.2024 bis 05.30 Uhr, werden Gleisarbeiten ausgeführt. Damit diese Arbeiten erledigt werden können, muss der Bahnübergang bei der Neumattstrasse total gesperrt werden. Besten Dank für das Verständnis.

 

Markierversuch Pumpwerk Hard

Der Markier- und Dauerpumpversuch im Pumpwerk Hard läuft nun seit dem 6. August 2024. Da das nicht benötigte Wasser in den Sisselnbach eingeleitet wird, könnte der Markierfarbstoff zu einer leichten Verfärbung des Sisselnbaches führen. Die Verfärbung wäre ab der Fuchsmatt sichtbar.

 

Baugesuch, öffentliche Auflage

Folgende Baugesuche liegen vom 16. August bis 16. September 2024 auf der Gemeindekanzlei Eiken öffentlich auf:

BG-Nr.                     2024-24

Bauherr:                   Tierstein AG, Hauptstrasse 41, 5070 Frick

Grundeigentümer:    Tierstein AG, Hauptstrasse 41, 5070 Frick

Projektverfasser:      Tierstein AG, Hauptstrasse 41, 5070 Frick

Bauvorhaben:          Neubau Gewerbegebäude

Zone:                        Industriezone Rütti / Im oberen Bord IRB

Ortslage:                  Hardstrasse / Sisslerstrasse

Parzelle Nr.:             5427

Sonderbewilligung:   Zustimmung Departement BVU

 

BG-Nr.                     2024-25

Bauherr:                   Schenker Schweiz AG, Hardstrasse 11, 5074 Eiken

Grundeigentümer:    Schenker Schweiz AG, Hardstrasse 11, 5074 Eiken

Projektverfasser:      Tierstein AG, Hauptstrasse 41, 5070 Frick

Bauvorhaben:          Neubau Gewerbegebäude Logistikhalle Leitstand und Parkplätze LKW

Zone:                        Industriezone Rütti / Im oberen Bord IRB

Ortslage:                  Hardstrasse / Sisslerstrasse

Parzelle Nr.:             5426, 5425 und 5523

Sonderbewilligung:   Zustimmung Departement BVU

Allfällige Einwendungen gegen die Bauvorhaben sind während der Auflagefrist mit einem Antrag und einer Begründung dem Gemeinderat einzureichen.

 

Stipendium aus dem Stipendienfonds der Ortsbürger

Die Gemeinde Eiken bietet ihren Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit, einen Teil der Studiengebühren in Form eines Stipendiums von rund CHF 500 zu übernehmen. Dieses Angebot richtet sich an Personen bis 30 Jahre. Zur Prüfung des Anspruchs müssen die Studierenden die Immatrikulationsbestätigung und den Nachweis der bezahlten Studiengebühren einreichen, sowie eine Bankverbindung angeben. Das Gesuch ist an den Gemeinderat zu richten.

 

Vernissage zur Wandervitrine - «Das habsburgische Fricktal als Schauplatz des Schwabenkriegs von 1499?»

Im Jahr 1499 tobte der Schwabenkrieg im Fricktal. Ganze Dörfer wurden niedergebrannt und geplündert. Heute zeugen archäologische Entdeckungen von diesen unruhigen Zeiten. Die Freiwilligen Bodenforscher der Fricktalisch-Badischen Vereinigung für Heimatkunde (FBVH) und die Kantonsarchäologie Aargau haben sich in den Jahren 2022 und 2023 mit den archäologischen Hinterlassenschaften aus dem Fricktal befasst, die möglicherweise in Zusammenhang stehen mit dem Schwabenkrieg. Nun wird die Auswertung dieses Projektes in einer Wanderausstellung gezeigt. Vom 2. bis am 6. September 2024 steht die Wandervitrine im Erdgeschoss des Gemeindehauses in Eiken. Am Montag, 2. September 2024, findet um 19.00 Uhr eine Vernissage statt, wo die Fricktalisch-Badische Vereinigung für Heimatkunde und die Kantonsarchäologie über das spannende Thema informieren. Sie sind herzlich eingeladen, die Wandervitrine zu besuchen sowie an der Vernissage teilzunehmen. Die Gemeinde Eiken offerierte einen kleinen Apéro.

Zugehörige Objekte

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