13. Gemeindenachrichten vom 03.04.2025

3. April 2025

Landverkauf Stettenen

Im letzten Sommer hat der Gemeinderat informiert, dass im Gebiet Stettenen drei Parzellen im Eigentum der Gemeinde Eiken in der Gewerbezone veräussert werden. Daraufhin haben sich acht interessierte Personen beziehungsweise Firmen gemeldet. Der Gemeinderat favorisiert ein einheimisches Gewerbe für diesen Verkauf. Nun konnte nach verschiedenen Abklärungen und Verhandlungsrunden eine Einigung mit einem Käufer einer Parzelle aus Eiken gefunden werden. Dabei handelt es sich um die Sascha Hohler GmbH aus Eiken. Es finden weiterhin Gespräche statt, um diese Parzelle noch zu arrondieren. Der Gemeinderat dankt allen Interessenten für die Eingabe ihrer Angebote.

 

Geschichtenzeit in der Bibliothek Eiken

Am Mittwoch, 9. April 2025 von 14:30 bis 15:30 Uhr lädt das Bibliotheksteam Eiken Kinder im Alter ab 3 Jahren mit Begleitperson(en) herzlich zur «Geschichtenzeit» mit der ausgebildeten Leseanimatorin Mireille Zihlmann ein. Die «Geschichtenzeit» findet in der Bibliothek Eiken an der Hauptstrasse 73 A statt. Im Anschluss gibt es ein kleines Zvieri. Der Anlass ist kostenlos und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

Seniorenkaffi mit Lotto

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass am Montag, 14. April 2025, das beliebte Seniorenkaffi im Pfarreizentrum Eiken wieder stattfindet. Es wird Lotto gespielt. Wir laden Sie herzlich ein, ab 14:00 Uhr daran teilzunehmen. Wir freuen uns auf weitere gemütliche Stunden mit Ihnen. Das Seniorenkaffi-Team

 

Kehrichtabfuhr vor den Ostertagen

Die Kehrichtabfuhr vom Freitag, 18. April 2025, wird aufgrund des Karfreitags auf den Donnerstag, 17. April 2025, vorverlegt. Bitte stellen Sie den Kehricht am Abfuhrtag um 07:00 Uhr bereit. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Publikation von Gesuchen um ordentliche Einbürgerung

Gestützt auf das per 1. Juli 2020 geltende Einbürgerungsrecht (§§18 Abs.6, 21 und 22 KBüG) werden die Personalien der folgenden Personen, die bei der Gemeinde Eiken AG ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt haben, veröffentlicht:

Matos Vitorino Beatriz              und                             Matos Vitorino Rodrigo
2010                                                                             2014
weiblich                                                                        männlich
Portugal                                                                        Portugal
Grendelweg 19                                                            Grendelweg 19
5074 Eiken                                                                   5074 Eiken

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

 

Revidiertes Energiegesetz Kanton Aargau

Am 1. April 2025 trat das revidierte Energiegesetz im Kanton Aargau in Kraft. Es bringt neue Anforderungen an den Heizungsersatz, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Für den Vollzug der Bau- und Energiegesetzgebung sind die Standortgemeinden mit den entsprechenden Bauverwaltungen zuständig. Sind Sie gerade dabei, ein Bauvorhaben zu planen oder steht eines in den kommenden Jahren an? Dann informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten und die neuen Vorgaben.

Nutzen Sie dafür ebenfalls das Beratungsangebot der energieberatungAARGAU. Lassen Sie sich von Fachexperten zu den neuen Vorschriften sowie zu möglichen Lösungen für Gebäudehülle und Gebäudetechnik beraten, bevor Sie Massnahmen umsetzen. Eine energetische Modernisierung sollte stets mit einer gründlichen Analyse des baulichen und energetischen Zustands Ihres Hauses beginnen.

Nutzen Sie das Förderprogramm Energie für die Umsetzung energetischer Massnahmen. Gefördert werden unter anderem Beratungen, Verbesserungen der Gebäudehülle, der Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen sowie Sanierungen und Ersatzneubauten nach Minergie-Standard. Finanziert durch die CO2-Abgabe und kantonale Beiträge, trägt das Programm wesentlich zum Klimaschutz bei. Wichtig: Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden.

Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im Überblick:

  • Elektro-Wassererwärmer dürfen nicht mehr ausschliesslich direktelektrisch ersetzt werden.
  • Bei Neubauten muss nur noch das Warmwasser nach Verbrauch erfasst und abgerechnet werden.
  • Auch bei einem eins-zu-eins-Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers ist ein Kostennachweis erforderlich.
  • Beim Heizungsersatz in Wohnbauten darf der Anteil nichterneuerbarer Energie maximal 90% betragen.
  • Für Gebäude mit elektrischer Widerstandsheizung muss innert fünf Jahren einen GEAK Plus erstellen.
  • Für den Ersatz von Heizungen und Elektroboilern wird eine Meldepflicht eingeführt.

 

Leinenpflicht für Hunde

Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.» Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmungen zu beachten.

Zugehörige Objekte

Name
13. Gemeindenachrichten vom 03.04.2025 (PDF, 31.38 kB) Download 0 13. Gemeindenachrichten vom 03.04.2025