
37. Gemeindenachrichten vom 18.09.2025
Gemeindenachrichten vom 18. September 2025
Gesamterneuerungswahlen Kommissionen; Neuansetzung der Wahl für die vakanten Sitze
Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen für diverse kommunale Behörden und Kommissionen statt. Beim Druck der Wahlzettel für die Gesamterneuerungswahl der Steuerkommission, Finanzkommission und der Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler ist der Gemeinde ein Formfehler unterlaufen: Es wurden auf dem Wahlzettel mehr Sitze ausgewiesen, als Mitglieder zu wählen sind. Die Korrektur und der Neuversand der Wahlzettel sowie die Sicherstellung einer korrekten Stimmabgabe sind mit erheblichem Mehraufwand verbunden.
Daher hat der Gemeinderat beschlossen, die Wahl für die vakanten Sitze in diesen Kommissionen zu verschieben und neu auszuschreiben. Am Abstimmungssonntag vom 28. September 2025 findet ordnungsgemäss die eidgenössische Abstimmung sowie die Wahl des Gemeinderates, einschliesslich der Wahl von Gemeindeammann und Vizeammann statt, mit den an die Stimmberechtigten ordnungsgemäss zugestellten Wahl- und Abstimmungs-unterlagen. Eingehende Wahlzettel für die Kommissionen werden aussortiert und nicht ausgezählt.
Die bisher in stiller Wahl gewählten Mitglieder dieser Kommissionen sind von dieser Änderung nicht betroffen, da hierzu alle Formvorschriften und Fristen eingehalten wurden. Die Wahl betrifft nur noch die vakanten Sitze, für die bisher noch keine Kandidaturen eingegangen sind.
Am 30. November 2025 finden die Wahlen der noch vakanten Sitze der Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Allfällige 2. Wahlgänge werden am 18. Januar 2026 durchgeführt.
- Wahl von 4 Mitgliedern der Finanzkommission
- Wahl von 2 Mitgliedern der Steuerkommission und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
- Wahl von 1 Ersatzmitglied Stimmenzählerinnen und Stimmenzählern
1. Wahlvorschläge können gemäss §§ 29a ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) bei der Gemeinde Eiken bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis Freitag, 17. Oktober 2025, 12.00 Uhr, eingereicht werden (Eingang bei der Gemeindekanzlei). Das Datum des Poststempels des Einreichungstags genügt nicht für die Wahrung der Frist. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Die erforderlichen Anmeldeformulare können bei der Gemeinde Eiken bezogen werden.
2. Wählbar sind stimmberechtigte Schweizer Bürgerinnen und Bürger (§ 5 Abs. 1 GPR), die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde Eiken wohnen und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (§ 59 Abs. 1 Verfassung des Kantons Aargau).
3. Die Anmeldungen haben Familien- und Vornamen, das Geburtsjahr, den/die Heimatort(e) und die Strasse inkl. Hausnummer sowie die Partei oder die Gruppierung, welche die Kandidatur vorschlägt, zu enthalten (§ 21b Abs. 2 der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte [VGPR]). Ferner ist ein Wahlfähigkeitsausweis beizulegen. Mit ihrer/seiner Unterschrift auf dem Wahlvorschlag nimmt die Kandidatin/der Kandidat die Wahl im Sinne von § 29a Abs. 2 GPR rechtsgültig an.
4. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 in der Gemeinde Eiken stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein (§ 29a Abs. 1 GPR).
5. Wo für eine Kommission mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen sind, als noch vakante Sitze zu besetzen sind, findet eine Urnenwahl statt. Dabei werden die Vorgeschlagenen den Stimmberechtigten schriftlich (mit dem Wahlzettel) zur Kenntnis gebracht (§ 29a Abs. 3 GPR).
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der vorgeschlagenen Namen im amtlichen Publikationsorgan eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden können. (Es gelten die Bestimmungen der vorstehenden Ausführungen für die Wahlvorschläge.) Gehen innerhalb dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein beziehungsweise übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen gemäss § 30a Abs. 2 GPR als in stiller Wahl gewählt erklärt bzw. findet für allenfalls noch zu vergebende Sitze eine Urnenwahl statt (§ 30a Abs. 3 GPR).
6. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Eiken wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Wir entschuldigen uns für den Formfehler und die daraus resultierenden Umstände und bedanken uns für Ihr Verständnis. Gemeinderat Eiken
Stellenausschreibung Technische Dienste/Hauswartung
Infolge eines längeren Ausfalls (Militärdienst) eines Mitarbeiters, suchen wir ab Januar 2026 Unterstützung in den technischen Diensten für die Schulliegenschaften. Das Stelleninserat ist auf der Gemeindehomepage unter «Aktuelles» abrufbar. Bewerben können Sie sich entweder per E-Mail oder über PublicJobs.ch.
Abwesenheit Abteilung Finanzen
Vom 6. Oktober bis am 8. Oktober 2025 ist die Abteilung Finanzen nicht besetzt.
Bring- und Holtag vom Samstag, 25. Oktober 2025
Am Samstag, 25. Oktober 2025, von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr findet der Bring- und Holtag in der Trotte (Werkhof Eiken) statt. Wir bitten auswärtige Personen, erst ab 10:30 Uhr teilzunehmen. Der Bring- und Holtag ist eine Gratisbörse für die Eiker Bevölkerung. Die Lebensdauer von qualitativ guten Produkten kann verlängert werden, indem Gegenstände weitergegeben werden. Durch diese Aktion erlebt manch Nützliches ein zweites Leben. Haben auch Sie Gegenstände, die Sie nicht mehr brauchen oder suchen Sie etwas? Folgende Artikel werden angenommen:
Intakte Kleinmöbel, funktionstüchtige Haushaltsgegenstände, Spielsachen, CDs, DVDs, Schallplatten, Videos, elektrische Kleingeräte, Gartengeräte - fast alles, was tragbar und nicht defekt ist! Kleider, Bücher sowie Schuhe werden nicht angenommen.
Eine Klasse der Schule Eiken führt eine kleine Kaffeestube mit Kaffee und Kuchen. Der Gemeinderat sowie die Mitarbeiter des Entsorgungsplatzes freuen sich auf Ihren Besuch! Allfällige Auskünfte erteilt Ihnen Werkhofleiter Valentin Rohrer (valentin.rohrer@eiken.ch). Die Gemeinde Eiken übernimmt keine Haftung für angenommene oder abgeholte Gegenstände.
Adventsfenster 2025
Die Tage werden langsam kürzer, die Abende länger und die spontanen Begegnungen in der Nachbarschaft seltener. Während der Adventszeit soll unser Dorf mit Adventsfenstern verschönert werden.
Wir suchen Einwohnerinnen und Einwohner, die bereit sind, an einem bestimmten Abend in der Adventszeit ein Fenster, eine Türe oder einen anderen Platz am oder ums Haus zu dekorieren und zu beleuchten. Das Offerieren eines Getränkes ist dabei freiwillig. Ab dem Eröffnungsabend soll die Beleuchtung bis 25. Dezember 2025 jeweils von 18:00 bis 21:00 Uhr brennen. Wir hoffen, dass auch in diesen Winter in unserer Gemeinde möglichst viele Adventsfenster aufleuchten. Die Adventsfenster bieten eine wunderbare Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen und bestehende zu pflegen.
Alle Interessierten können sich bis Anfang November 2025 bei der Kanzlei melden.
Informationen und Anmeldungen:
Gemeindekanzlei Eiken, ausschliesslich per Mail an: info@eiken.ch
Anmeldefrist: Montag, 3. November 2025
Der Gemeinderat Eiken hat folgende Baubewilligung erteilt:
BG-Nr. 2025-0027, Karin und Andreas Schrumpf, Gehrenstrasse 21, 5074 Eiken, Anbau Wintergarten, Parzelle Nr. 5582, Gehrenstrasse.
Öffnungszeiten Entsorgungsplatz Gehren
Der Entsorgungsplatz Gehren ist ab Oktober wieder nur am Dienstag und Donnerstag von 16:30 Uhr bis 17:00 Uhr und am Samstag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Am Mittwochabend bleibt der Entsorgungsplatz jeweils geschlossen. Weitere Infos zur Entsorgung finden Sie im Entsorgungsplan oder auf www.eiken.ch > Verwaltung > Abfall > Abfallsammlungen.
Prämienverbilligung 2026
Der Antrag auf Prämienverbilligung für das Jahr 2026 muss online gestellt werden. Dazu wird ein Code benötigt. Personen mit einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung sollten im Verlauf des Septembers ein Schreiben mit einem Link und dem entsprechenden Zugangscode für die Anmeldung erhalten. Personen, welche keinen Code erhalten haben, können diesen ab Oktober 2025 bei der SVA Aargau bestellen (www.sva-ag.ch/pv). Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2026 muss in jedem Fall bis am 31. Dezember 2025 erfolgen.
Die Datenverarbeitung übernimmt die SVA Aargau. Änderungen bei den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen müssen direkt an die SVA Aargau gemeldet werden
(www.sva-ag.ch/aenderungsantrag). Wer keinen Internetzugang hat oder bei der Anmeldung oder beim Änderungsantrag Hilfe braucht, kann sich bei der Gemeindezweigstelle der SVA melden.
SVA Zweigstelle
Stipendium aus dem Stipendienfonds der Ortsbürger
Die Gemeinde Eiken bietet ihren Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit, einen Teil der Studiengebühren in Form eines Stipendiums von rund CHF 500.00 zu übernehmen. Dieses Angebot richtet sich an Personen bis 30 Jahre. Zur Prüfung des Anspruchs müssen die Studierenden die Immatrikulationsbestätigung und den Nachweis der bezahlten Studiengebühren einreichen, sowie eine Bankverbindung angeben. Das Gesuch ist an den Gemeinderat zu richten.
Voranzeige: 3. Weihnachtsmarkt in Eiken
Am 29. November 2025 ist es wieder soweit und in Eiken findet rund um die Kirche St. Vinzenz der dritte Weihnachtsmarkt, organisiert durch das Weihnachtsmarkt-Komitee und die Ortsbürgerkommission, statt. Ab 11.00 Uhr haben die vielen Stände und das Beizli offen. Unter dem Motto "von Eiker/innen für Eiker/innen" wollen die Organisatoren den Eiker Schausteller/innen eine Plattform bieten und das Dorf in Weihnachtsstimmung versetzen.
Interessierte Schausteller/innen können sich auf der Gemeindehomepage (www.eiken.ch/anlaesseaktuelles/6872557) anmelden. Schausteller/innen mit Wohnsitz in Eiken werden bevorzugt. Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.
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