Anmeldeformular 2. Wahlgang vom 30.11.2025 - Gemeinderat / Gesamterneuerungswahlen 2026/2029

16. Oktober 2025

Gemeindewahlen 2025 für die Amtsperiode 2026/2029, 2. Wahlgang Gemeinderat – Bekanntgabe der Kandidaturen und Nachmeldefrist

Innert der Anmeldefrist ist für den zweiten Wahlgang eine gültige Kandidatur eingegangen:

Gemeinderat (1 Sitz)

Inhelder Christoph, 1986, von Sennwald SG, Wartstrasse 4, parteilos (neu)

Sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden können (§ 33 Abs. 1 GPR). Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert der Frist abzugeben. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Homepage bezogen werden. Die Nachmeldefrist läuft bis am 21. Oktober 2025. Gehen keine weiteren Kandidaturen ein, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR). Bei mehr Kandidaten als zu vergebenden Sitzen, findet am 30. November 2025 eine Urnenwahl statt.

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