Gesamterneuerungswahl Kommissionen 2026-2029, Anmeldeformulare 2. Wahlgang

3. Dezember 2025

Gesamterneuerungswahl Kommissionen für die Amtsperiode 2026-2029; Ergebnisse 1. Wahlgang und Anmeldefrist 2. Wahlgang

Beim ersten Wahlgang am 30. November 2025 konnten für den freien Sitz der Finanzkommission (1), sowie diejenigen der Steuerkommission (2) und für das Ersatzmitglied der Steuerkommission (1) keine Personen gewählt werden. Es hat niemand das absolute Mehr erreicht. Somit findet am 18. Januar 2026 ein zweiter Wahlgang statt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang (das heisst bis Mittwoch, 10. Dezember 2025, 12:00 Uhr), einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder untenstehend heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im zweiten Wahlgang nur wählbar ist, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird (§ 32 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die vorgeschlagenen Personen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 GPR).

 

 

 

Zugehörige Objekte

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Gesamterneuerungswahlen 2. Wahlgang 18.01.2026 - Ersatzmitglied Steuerkommission (PDF, 41.42 kB) Download 0 Gesamterneuerungswahlen 2. Wahlgang 18.01.2026 - Ersatzmitglied Steuerkommission
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Gesamterneuerungswahlen 2. Wahlgang 18.01.2026 - Finanzkommission (PDF, 41.41 kB) Download 2 Gesamterneuerungswahlen 2. Wahlgang 18.01.2026 - Finanzkommission