Feuerverbot im Wald und am Waldrand
Der Kanton erhöht die Gefahrenstufe per sofort auf Stufe 4 "grosse Waldbrandgefahr"
Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 des Brandschutzgesetzes verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten.
Weitere Informationen finden Sie hier: Feuerverbot im Wald und in WaldesnäheExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die aktuelle Gefahrenlage finden Sie jederzeit auf der offiziellen Plattform des Bundes: waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
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| 260623_Merkblatt_Trockenheit_Stufe 4_bedingtes_Feuerverbot (PDF, 511 kB) | Download | 0 | 260623_Merkblatt_Trockenheit_Stufe 4_bedingtes_Feuerverbot |