Wahlfähigkeitszeugnis (mit Smart Service Portal)
Mit dem Wahlfähigkeitsausweis wird bestätigt, dass eine Person stimmberechtigt und somit für ein Amt wählbar ist.
Voraussetzungen
Sie wohnen in einer Aargauer Gemeinde, sind volljährig und handlungsfähig.
Ablauf
- Mit Klick auf den Button "Bestellen" starten Sie den Bestellvorgang
- Geben Sie die erforderlichen Angaben an
- Nach dem Abschluss der Bestellung wird Ihnen Ihre Wohngemeinde den Wahlfähigkeitsausweis per Post an Ihre Adresse senden
Benötigte Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt
Fristen und Termine
Keine Fristen oder Termine.
Kosten
Keine Kosten.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 552 25 00 | info@eiken.ch |