15 Gemeindenachrichten vom 15.04.2021

GEMEINDE EIKEN
Gemeindenachrichten vom 15. April 2021

 

Pumpenersatz Brunnen Gemeindehaus
Die Pumpe beim Brunnen ist defekt und muss ersetzt werden. Der Gemeinderat hat der Ersatzbeschaffung der Pumpe zugestimmt.

 

Fotowettbewerb
Aufgrund der aktuell mangelnden kulturellen Möglichkeiten hat der Gemeinderat vor einiger Zeit entschieden, etwas Leben ins Dorf zu bringen, indem er einen Fotowettbewerb lanciert hat.
Die Bevölkerung wurde aufgerufen, Impressionen aus Eiken einzureichen. Der Gemeinderat hat die über 70 eingegangenen Fotos gesichtet und die 10 schönsten Fotos ausgewählt und mit einem Preis in Form von Volg Einkaufsgutscheinen prämiert.
Die Siegerfotos sind auf der Webseite www.eiken.ch publiziert und im Schaukasten bei der Bibliothek aufgehängt.

Der Gemeinderat hat folgende Fotos prämiert:
1.   Preis CHF 100.—    Nicolas John
2.   Preis CHF   80.—    Mechthild Pfeffel
3.   Preis CHF   50.—    Vivienne Jegge
4.   Preis CHF   25.—    Nadja Steiner
5.   Preis CHF   25.—    Yolanda Elmiger
6.   Preis CHF   25.—    Patric Bodmer
7.   Preis CHF   25.—    Andrea Müller
8.   Preis CHF   25.—    Heidi Spring
9.   Preis CHF   25.—    Veronika Brogle
10. Preis CHF   25.—    Kilian Bitter

Der Gemeinderat bedankt sich bei allen die sich am Wettbewerb beteiligt haben und gratuliert allen für die wunderschönen Fotos, welche von der Gemeinde gemacht worden sind.

 

Postagentur
Erfreut hat der Gemeinderat zu Kenntnis genommen, dass die Postagentur, unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmassnahmen, den Dienstleistungsbetrieb für die Bevölkerung wieder aufnehmen durfte. Er dankt der Firma Colfina Finanz/Treuhand AG für deren Einsatz für die Bevölkerung.

 

Baugesuchsauflage
Vom 16. April bis 17. Mai 2021 liegen auf der Gemeindekanzlei Eiken folgende Bauvorhaben zur Einsichtnahme öffentlich auf:

1. Bauherrschaft:      XRT Immobilien AG, Veilchenweg 8, 5074 Eiken

Grundeigentümer:    Anton John-Müller, Stettenenstrasse 5, 5074 Eiken

Projektverfasser:      Architekturbüro Thomas Bussinger AG, Veilchenweg 8, 5074 Eiken

Bauprojekt:               Neubau Mehrfamilienhaus und Zweifamilienhaus mit Autoeinstellhalle

Standort:                  Parzelle Nr. 5196, Blaienweg

 

2. Bauherrschaft:      Anton Giess AG, Pulverweg 10, 4310 Rheinfelden

Grundeigentümer:    Anton Giess AG, Pulverweg 10, 4310 Rheinfelden

Projektverfasser:      Otto Partner Architekten AG, Benzburweg 30, 4410 Liestal

Bauprojekt:               Neubau 3 Mehrfamilienhäuser mit Autoeinstellhalle

Standort:                  Parzelle Nr. 3348, Schupfarterstrasse

Zusatzbewilligung:    Departement Bau, Verkehr und Umwelt

 

3. Bauherrschaft:      Swisscom (Schweiz) AG und Schweizerische Bundesbahnen SBB

Grundeigentümer:    Schweizerische Bundesbahnen SBB, Hilfikerstrasse 1, 3014 Bern

Projektverfasser:      Hitz und Partner AG, Tiefenaustrasse 2, 3048 Worblaufen

Bauprojekt:               Abbruch best. Mobilfunkantenne und Neubau einer Mobilfunkantenne

Standort:                  Parzelle Nr. 1073, Bahnhofstrasse 8

Zusatzbewilligung:    Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Allfällige Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind während der Auflagefrist mit einem Antrag und dessen Begründung dem Gemeinderat einzureichen.

 

Baubewilligungen wurden erteilt:
Mario und Sabrije Alig, Feldblumenweg 19, 5074 Eiken, für die Erstellung einer Sicht- und Windschutzwand Einfriedung und Garage auf der Parzelle Nr. 5797, Feldblumenweg.

 

Quaresima Architekten AG, Unterdorfstrasse 1, 4334 Sisseln, für den Neubau eines Einfamilienhauses auf der Parzelle Nr. 5821, Weingartenstrasse.

 

Strassenraum Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern:
Das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang von Verkehrsräumen stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar. Nur durch einen regelmässigen Rückschnitt können klar definierte Verkehrsräume mit entsprechend guten Übersichtsverhältnissen sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.

Es gelten die folgenden gesetzlichen Bedingungen (§ 42 BauV, § 110 BauG):

Die lichte Höhe für auf die Strasse hinausragende Äste hat 4.50 m und über Gehwegen 2.50 m zu betragen. An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss zudem ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3.00 m gewährleistet sein. Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind von überragenden Ästen frei zu schneiden.

Wir bitten Sie daher, Ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.

Zum Schutz unserer Vogelwelt beachten Sie bitte zudem, dass das Brutgeschäft der Vögel gemäss Art. 17, Abs. 1, lit. b. Jagdgesetz nicht gestört werden darf, während der Brutzeit einheimischer Vögel (zwischen 1. März und 30. September) kein Radikalschnitt an Hecken erfolgen soll, bei hohem Anteil an früchtetragenden Heckenarten, welche Tieren eine wichtige Nahrungsquelle im Winter bieten, der Schnitt erst im Februar/März durchgeführt werden soll, ein sanfter Rückschnitt respektive der Rückschnitt einzelner Äste zur Einhaltung der Sichtzone und des Strassenabstandes mittels manueller Schere aber jederzeit möglich ist.

Informationen

Datum
14. April 2021

Dokumente

Name
15. Gemeindenachrichten vom 15.04.2021 (PDF, 122.71 kB) Download 0 15. Gemeindenachrichten vom 15.04.2021
15. Gemeindenachrichten Fotos Winter 2021 Siegerfotos (PDF, 1.96 MB) Download 1 15. Gemeindenachrichten Fotos Winter 2021 Siegerfotos

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