21 Gemeindenachrichten vom 27.05.2021

GEMEINDE EIKEN
Gemeindenachrichten vom 27. Mai 2021

 

Öffnungszeiten Fronleichnam Gemeindeverwaltung
Am Donnerstag, 3. Juni 2021 (Fronleichnam) und Freitag, 4. Juni 2021 (Brückentag) bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung Eiken jeweils den ganzen Tag geschlossen. Für das Bestattungsamt besteht ein Pikettdienst jeweils von 10.00 bis 11.00 Uhr. Die Pikettnummer kann unter 062 552 25 00 abgerufen werden. Sie können sich auch direkt an den Bestattungsdienst Biaggi AG, Unterdorf 21, 5073 Gipf-Oberfrick (Tel. 062 865 70 70), wenden. Ab Montag, 7. Juni 2021, sind wir wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten für Sie da.

 

Aufgabenhilfe ab August 2021 gesucht
Aufgrund der Kündigung von Frau Christiane Basler sucht die Schule Eiken ab August 2021 eine Person, die eine Gruppe von Schulkindern beim Erledigen der Hausaufgaben unterstützt. Die Aufgabenhilfe findet wöchentlich an zwei bis drei Nachmittagen ausserhalb der Schulzeiten im Schulhaus Eiken statt und wird von der Gemeinde im Stundenansatz entlöhnt. Diese Aufgabe eignet sich für Personen, die einen Bezug zum schulischen Umfeld mitbringen und Freude am Umgang mit Schülerinnen und Schülern der Primarstufe haben. Gerne erwarten wir Ihre Kurzbewerbung mit Motivationsschreiben, Lebenslauf und Arbeits-zeugnissen per Post oder E-Mail an die Schulleitung Eiken, Angela Diesner, Schulweg 1, 5074 Eiken, Telefon 062 871 87 26, schulleitung@schuleeiken.ch.

 

Rechnungsergebnisse 2020
Die Rechnung der Einwohnergemeinde schliesst mit einem negativen operativen Ergebnis von CHF 578'286.13 ab. Dank der Entnahme aus der Aufwertungsreserve von CHF 319'200 reduziert sich das Gesamtergebnis (Verlust) auf CHF 259'086.13. Im Budget 2020 war ein Ertragsüberschuss von CHF 59'281 geplant. Somit schliesst der Jahresabschluss der Einwohnergemeinde um CHF 318'400 schlechter ab. Folgende zwei Faktoren führten zu diesem schlechteren Ergebnis:

  • Der betriebliche Aufwand von CHF 8'389'588.26 ist gegenüber dem Budget um CHF 196'313 höher. Die Mehrkosten entstanden hauptsächlich im Bereich der allgemeinen Verwaltung.
  • Der betriebliche Ertrag von CHF 7'725'817.70 erreicht den budgetierten Wert um CHF 133'589 nicht. Hauptgrund sind die tieferen Quellensteuererträge der natürlichen Personen.

Die Nettoschuld der Einwohnergemeinde ist somit per 31.12.2020 auf CHF 1'471'349 gestiegen und beträgt CHF 626.11 pro Einwohner (Vorjahr CHF 453.29).

Die Rechnung der Ortsbürgergemeinde schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 32'304.80 um CHF 27'401.80 besser ab als budgetiert. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von CHF 4’903.

Gemeinderat

 

Traktanden der Gemeindeversammlungen vom 25. Juni 2021
Der Gemeinderat hat die Traktandenliste für die kommende Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 25. Juni 2021 festgelegt.

Ortsbürgergemeinde

  1. Protokoll der Ortsbürgerversammlung vom 27. November 2020
  2. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts 2020
  3. Jahresrechnung 2020
  4. Kreditabrechnung Dorfchronik
  5. Verschiedenes

 

Einwohnergemeinde

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2020
  2. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts 2020
  3. Jahresrechnung 2020
  4. Antrag um Erhöhung des Stellenpools Werkhof und Gemeindeverwaltung
    • zusätzlicher Mitarbeiter Werkhof, 100%
    • Weiterbeschäftigung L. Szeszak, 40% befristet
  5. Gesamtrevision Nutzungsplanung Eiken; Kreditantrag CHF 140’000
  6. Teilrevision Kulturland (Güterregulierung) im Zusammenhang mit der Gesamtrevision Nutzungsplanung CHF 30’000
  7. Erstellung Blaienweg und Werkleitungsanpassungen; Projektierungskredit und Beitragsplan CHF 38’000
  8. Jahresgrundbesoldung des Gemeinderates für die Amtsperiode 2022/2025; Antrag «unverändert zu belassen»
  9. Neuorganisation Kinderbetreuungsangebot; Erweiterung Mittagstisch mit Tagesstruktur per Schuljahr 2022
  10. Anpassung Reglement «familienergänzende Kinderbetreuung»
  11. Anpassung Gemeindeordnung
  12. Einbürgerungen
    a) De Almeida Tavares, João Paulo
    b) Duarte Abreu, Roberto Carlos
  13. Verschiedenes

 

 

Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025, Wahltermine, Anmeldeverfahren
Am 26. September 2021 finden in der Gemeinde Eiken die Gesamterneuerungswahlen sämtlicher Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2022/2025 statt. Zu wählen sind die

  • Mitglieder des Gemeinderates, Gemeindeammann und Vizeammann
  • Mitglieder der Finanzkommission
  • Mitglieder der Steuerkommission
  • Ersatzmitglied der Steuerkommission
  • Stimmenzähler
  • Stimmenzähler-Ersatzmitglieder

Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Eiken zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 73b, 5074 Eiken, bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen.
Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei Eiken bezogen oder unter www.eiken.ch heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Die Wahl des Gemeindeammanns und Vizeammanns findet gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl statt. Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann nur gültige Stimmen erhalten, wer gleichzeitig auch als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).
Werden in die Kommissionen bis am Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Beim Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann sind im ersten Wahlgang stille Wahlen nicht möglich. Es ist in jedem Fall eine Urnenwahl durchzuführen.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 28. November 2021 statt.

Wahlbüro

 

Zählung der leerstehenden Wohnungen per 1. Juni 2021
Das Bundesamt für Statistik beauftragt die Gemeinden und Kantone jährlich mit einer Zählung der leerstehenden Wohnungen per 1. Juni. Die Zählung dient dazu, die Situation auf dem Wohnungs- und Liegenschaftsmarkt aufzuzeigen. Sie ist ein wichtiger Indikator der Konjunkturlage. Die Liegenschaftseigentümer und die Liegenschaftsverwaltungen werden gebeten, ihre Leerwohnungen der Gemeindekanzlei Eiken, Tel. 062 552 25 00 oder per E-Mail info@eiken.ch bis am Dienstag, 1. Juni 2021, zu melden. Besten Dank für Ihre Mithilfe.

 

Informationen

Datum
26. Mai 2021

Dokumente

Name
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